Pfand

Wir stellen gerne wichtige Informationen bereit. Die hier aufgeführeten Informationen zum deutschen DPG-Pfandsystem haben wir von der ofiziellen Webseite entübernommen. Weitere Informationen finden Sie hier

Gesetzliche Anforderungen an die Rücknahme pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen

Rücknahmepflicht nach Materialart

Einzelhändler oder andere Letztvertreiber müssen seit dem 1. Mai 2006 die Rücknahme aller pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen der Materialart annehmen, die sie vertreiben. Die Rücknahmepflicht gilt unabhängig davon, ob die Einweggetränkeverpackungen von dem Händler oder einem Wettbewerber verkauft wurden. So muss ein Händler, der nur PET-Einwegflaschen anbietet, keine Dosen oder Glasflaschen zurücknehmen, jedoch PET-Flaschen unabhängig von ihrer Größe, Form oder Marke.



Ausnahme!!!

Geschäfte mit einer kleinen Verkaufsfläche (unter 200 m²) können die Rücknahme weiterhin auf die Einweggetränkeverpackungen der Marken beschränken, die sie in ihrem Angebot haben.

Tipp vom Lifestyle Drink-Team:

Wenn Sie Ihre Getränk gefunden und gekauft haben, können Sie diesen egal welcher Größe, Form oder Marke bei Lidl abgeben und Sie erhalten Ihr Pfand unkompliziert zurück.

-> Lidl in Ihrer Nähe: www.lidl.de/de/filialsuche 

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